© Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Christian Reinsch, Unterdörnerfeld 4, 42555 Velbert-Langenberg
Stand: November 2024
INCIDIDUNT, EXCEPTEUR,
LABORIS EXCEPTEUR ET
IN DUIS SIT ADIPISICING IN
IRURE. VENIAM EU DO
ULLAMCO VENIAM CILLUM
FUGIAT DOLORE.
Grundstücksvermessung*
•
Sie wissen nicht wo Ihre Grundstücksgrenze verläuft
•
Sie wollen eine neue Mauer, einen neuen Zaun oder eine neue Hecke an der
Grenze errichten
Wir suchen die bestehende Grundstücksgrenze auf und machen sie wieder sichtbar.
Dieses Anzeigen der Grenze kann auch direkt mit Ihrem Garten- oder Landschaftsbauer
erfolgen. Bei Unstimmigkeiten vermitteln wir gerne auch als “neutrale Person” zwischen
Ihnen und Ihrem Nachbarn. Im Falle einer Erneuerung der amtlichen Grenzmarkierung
empfehlen wir Sie gerne an ein kompetentes ÖbVI-Büro, das diese Urkundsmessung
zeitnah ausführen wird.
*Ausschließlich Vermessungsleistungen, die nicht den öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren
vorbehalten sind.
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ERFAHRUNG