© Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. Christian Reinsch, Unterdörnerfeld 4, 42555 Velbert-Langenberg
Stand: Dezember 2023
Nachbarrecht
an der Gartengrenze und
an Gebäuden
An der Grenze zum Nachbarn treten immer
wieder Fragen zu Rechten und Pflichten auf.
Bei uns in Nordrhein-Westfalen regeln zwei
Gesetze diese Rechtsbeziehung sehr
eindeutig.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB)
behandelt sie in den §§ 903 bis 924 und 1004
und das Nachbarrechtsgesetz für Nordrhein-
Westfalen regelt in erster Linie die
nachbarrechtlichen Verhältnisse an
Gebäuden, Bodenerhöhungen, Einfriedungen
sowie Pflanzen bei Abstand, Überhang und
Laubfall.
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MESSEN
MIT LANGJÄHRIGER
ERFAHRUNG
Aus Übersichtsgründen werden im Folgenden
die einzelnen Regelungen thematisch
betrachtet:
Diese Auflistung soll keine Rechtsberatung darstellen
sondern nur der Übersicht dienen.
Quellen: “Das Nachbarrecht im Überblick” von Herbert
Mnich;
Nachbarschaftsrecht NRW;
Infoblatt “Was Sie über Rechtsprobleme an der
Gartengrenze wissen sollten.”, Justizministerium des
Landes NRW